Geltende Anforderungen
Die MARTENS & PRAHL Versicherungskontor GmbH & Co. KG ist bemüht, ihre Webseiten im Einklang mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), insbesondere aus § 14 BFSG i.V.m. § 3 Abs. 1 BFSG, sowie der zugrunde liegenden Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV) barrierefrei zugänglich zu machen.
Die konkreten technischen Anforderungen richten sich nach den Vorgaben der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, Konformitätsstufen A und AA, sowie der Norm EN 301 549.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Website www.trampolin-karriere.de ist nach den oben genannten Anforderungen teilweise barrierefrei. Die nachstehend aufgeführten Inhalte/Funktionen sind nicht barrierefrei, sie befindet sich derzeit in Bearbeitung:
a) Inhalte, die nicht den Anforderungen entsprechen:
Allgemeine Eingabehilfen
- Bei einigen Formulareingaben/Transaktionen gibt es keine Unterstützung bei der Fehlervermeidung. Bei wiederholter Eingabe derselben Inhalte können also Fehler entstehen.
- Einige Formularfelder unterstützen kein Autocomplete.
Kognitive Einschränkungen
- Einige Auswahlflächen öffnen neue Browserfenster ohne darüber zu informieren.
Motorische Einschränkungen
- Auf einigen Seiten werden Elemente verwendet, die nur per Wisch-Bewegung bedient werden können. Es werden aktuell noch keine Alternativen wie Dots oder Pfeiltasten angeboten.
Töne und bewegte Inhalte
- Einzelne Videos verfügen nicht über vollständige Untertitel oder Audiodeskriptionen.
Kontrastverhältnis und Farbenblindheit
- Das Kontrastverhältnis ist teilweise nicht ausreichend. Dies gilt sowohl für Texte, Grafiken und Bedienelementen.
Verständlichkeit von Inhalten
- Einige hinterlegte Beschriftungen sind teils nicht vorhanden bzw. nicht aussagekräftig. Dies gilt für Linktexte, Dokumententitel, Überschriften und andere Elemente, wie Checkmarks.
- Eingebundene Dokumente sind zum Teil nicht barrierefrei und enthalten keinen Inhalt über das Dateiformat.
Programmatische Verfügbarkeit von Inhalten und dynamische Inhalte
- Fehlermeldungen werden derzeit nicht nach Validierung gemeldet, weshalb Screenreader nicht über aufgetretene Fehler informiert werden.
- In einigen Abschlussstrecken sind Fehlklicke möglich, zum Beispiel wenn der Button ‚Weiter‘ aktiv ist, bevor ein Tarif ausgewählt oder eine Eingabe getätigt wurde.
- In einigen Abschlussstrecken sind unplausible Angaben zugelassen. Die folgenden Fehlermeldungen scheinen daher nicht schlüssig.
- Einige Fehlermeldungen und Label sind nicht korrekt implementiert. Des Weiteren sind einige Fehler nicht durch assistive Technologien vorlesbar.
- Einige Elemente sind nicht korrekt mit Label oder Überschrift verknüpft.
Navigation
- Die Navigation ist auf einigen Seiten nicht konsistent oder korrekt eingebaut. In einigen Antragsstrecken fehlt die Navigation vollständig.
- In einigen Antragsstrecken werden unterschiedliche Begriffe für den gleichen Kontext verwendet. Dies kann zu Verwirrung führen.
- Einige Elemente sind nicht korrekt ausgezeichnet. Dies führt dazu, dass Bereiche nicht übersprungen werden können und erschwert die Navigation mit assistiven Technologien.
Anpassbarkeit
- Einige Inhalte, beispielsweise in Akkordeons, sind für Screenreader nicht ausreichend verborgen.
- Einige Inhalte werden nicht in korrekter Reihenfolge oder fehlerhaft wiedergegeben
- Bei einer Textvergrößerung ab 200% werden einige Texte abgeschnitten und sind auch durch Scrollen nicht erreichbar.
- Bei Anpassung der Textabstände kommt es teilweise zu Überlappungen.
- Einige Grafiken enthalten keinen Alternativtext.
- Bei der Verwendung von benutzerdefinierten Einstellungen im Browser werden einige Elemente nicht richtig dargestellt oder angepasst. Dies betrifft die Sichtbarkeit sowie die korrekte Anpassung an die benutzerdefinierten Einstellungen von verschiedenen Elementen und Texten.
Fehlerhafte Auszeichnung von Tabellen
- Einige Tabellen-Elemente sind per Screenreader nicht klar verständlich. Dies betrifft fehlende Alternativtexte für Checkmarks, Tooltips und fehlende Spalten- oder Zeilenüberschriften.
- Drop-Down Elemente können als interaktives Element angesteuert werden, werden aber nicht von Screenreadern vorgelesen.
- Tabellen sind nicht mit scope, th und ID umgesetzt.
Fehlende oder fehlerhafte HTML-Auszeichnung von Inhalten
- Einige Überschriften, Listen, Zitate und Absätze sind im HTML nicht immer als solche ausgezeichnet oder fehlerhaft verwendet.
Alternativtexte
- Bei einigen Teaserbildern und Icons sind Alternativtexte hinterlegt, obwohl es sich um dekorative Elemente handelt.
- Bei einigen Elementen fehlen Alternativtexte, obwohl es sich um informationstragende Grafiken oder Bedienelemente handelt. Dies betrifft verschiedene Icons, Linkziele, Buttons, Siegel, Logos und Bilder.
Fehlende Tastatursteuerung
- Der Fokus ist bei interaktiven Elementen nicht erkennbar.
- Es sind nicht alle Elemente per Tastatur bedienbar.
- Es gibt einige Tastaturfallen. Das bedeutet, dass man einige geöffnete Elemente nicht mit Esc schließen kann.
- Einige Videos lassen sich nicht per Tastatur ansteuern.
b) Unverhältnismäßige Belastung:
- Derzeit bestehen keine Inhalte, die gemäß §17 als unverhältnismäßig gelten.
c) Inhalte außerhalb des Anwendungsbereichs:
- Vertragsdokumente Schadensanzeigen, die aufgrund anderer gesetzlicher Anforderungen erstellt werden, sind vom Geltungsbereich des BFSG nicht betroffen.
- Individuelle Kundenanschreiben und Mitteilungen zur Vertragsdurchführung fallen ebenfalls nicht unter die Anforderungen des BFSG
Die Beseitigung der unter a) bekannten Mängel wird derzeit geplant. Sobald diese Planung abgeschlossen ist, wird sie auf dieser Seite veröffentlicht.
Stand dieser Erklärung: 27.06.2025